Vom Rekordhoch zur künstlichen Entlastung: die Preisentwicklung
Zwischen 2014 und 2020 lag der durchschnittliche Haushaltsstrompreis (3.500 kWh/Jahr) recht stabil zwischen 28 und 31 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine änderte sich das massiv: Gas- und Kohlepreise explodierten, die Strombörsenpreise stiegen zeitweise auf mehr als das Zehnfache. 2023 erreichte der Haushaltsstrompreis mit rund 47 ct/kWh sein Rekordhoch.
Seither sinkt der Preis wieder, aber langsam – Versorger kaufen Strom oft langfristig ein, deshalb wirken sich Börsenpreise erst zeitversetzt auf die Rechnung aus. Ende 2024 lag der Durchschnittspreis bei 40,92 ct/kWh, 2025 bei rund 39,6 bis 39,7 ct/kWh.
Für 2026 gibt es je nach Quelle und Methode unterschiedliche Zahlen – das ist kein Widerspruch, sondern zeigt nur, dass unterschiedliche Dinge gemessen werden:
| Kennzahl | Wert 2026 | Quelle / Bedeutung |
|---|---|---|
| BDEW-Referenzhaushalt (Bestands- und Neuverträge gewichtet) | ca. 37,0 ct/kWh (Stand April 2026) | BDEW-Strompreisanalyse |
| Verivox-Haushaltspreisindex (bestehende Tarife im Schnitt) | 31,4 ct/kWh (August 2026) | Verivox |
| Günstigste Neukundentarife im Vergleich | 24,8 ct/kWh (1. September 2026) | Vergleichsportale, strom-report.com |
Wichtig für die Einordnung bleibt trotzdem: Ein Teil des Rückgangs 2026 ist kein reines Marktphänomen, sondern eine staatliche Subvention – dazu weiter unten mehr.
Woraus der Strompreis besteht
Der Strompreis setzt sich grob aus drei Blöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb (das, was der Versorger selbst kalkuliert), Netzentgelte (staatlich reguliert) sowie Steuern, Abgaben und Umlagen (gesetzlich festgelegt). Für 2025 sah die Aufteilung beim BDEW-Referenzhaushalt (3.500 kWh/Jahr) so aus:
| Bestandteil | ct/kWh | Anteil am Gesamtpreis |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 16,04 | ca. 40 % |
| Netzentgelte (inkl. Messung und Abrechnung) | 10,95 | ca. 28 % |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 6,34 | ca. 16 % |
| Stromsteuer | 2,05 | ca. 5 % |
| Konzessionsabgabe (Gemeinden) | 1,67 | ca. 4 % |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. § 19 StromNEV-Umlage) | 1,56 | ca. 4 % |
| Offshore-Netzumlage | 0,82 | ca. 2 % |
Quelle: BDEW/Statista, Referenzhaushalt 2025.
Die EEG-Umlage, jahrelang der größte Treiber, wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft und fällt seither komplett weg. Für 2026 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber die kleineren Umlagen bereits neu festgelegt: Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh, KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh (2025 noch 0,277 ct/kWh) – zusammen 2,946 ct/kWh, ein Anstieg von rund 11 Prozent gegenüber 2025. Diese Umlagen steigen also 2026 weiter, obwohl die großen Netzentgelte insgesamt sinken.
Warum die Netzentgelte so stark gestiegen sind
Ein Grund für den Anstieg der Netzentgelte seit 2022 lässt sich unabhängig belegen: Die Bundesnetzagentur hat 2023 die erlaubte Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber ausdrücklich mit dem „veränderten Zinsumfeld" begründet und angehoben – die Zinserhöhungen der EZB infolge der Energiekrise wirkten sich also direkt auf die Rendite aus, die Netzbetreiber über die Netzentgelte einnehmen dürfen. Maurice Höfgen ordnet das in seinem u.g. Video so ein: Weil Deutschland seine Stromnetze privatisiert hat, sind Netzbetreibern gesetzlich garantierte Renditen zugesichert. Steigen die Zinsen, steigt automatisch auch der Ertrag, den sie über die Netzentgelte einholen dürfen – unabhängig davon, ob der Netzausbau tatsächlich schneller vorankommt. Gleichzeitig stehen in den kommenden Jahren dreistellige Milliardenbeträge für den Netzausbau an, die die Netzbetreiber nach eigenen Angaben nicht aus eigener Kraft stemmen können. Höfgens Punkt: Der Staat könnte die Netze günstiger selbst finanzieren, was aber nach seiner Einschätzung teilweise am EU-Recht scheitert – so bleibe die Beteiligung an privatisierten Netzen ein attraktives Anlagefeld für institutionelle Investoren wie BlackRock, die von den garantierten Renditen profitieren. Diese Einordnung ist Höfgens wirtschaftspolitische Analyse und nicht unstrittig, der Zusammenhang zwischen Zinsniveau und Netzentgelten selbst ist aber durch die Bundesnetzagentur bestätigt.
Was die Bundesregierung jetzt ändert – und was nicht
Die Bundesregierung hat 2025/2026 drei konkrete Maßnahmen beschlossen, die auf den Strompreis wirken. Zur Einordnung: Im ARD-Sommerinterview 2026 nannte Bundeskanzler Friedrich Merz die „Strompreisbremse" als Leistung seiner Regierung – diese wurde jedoch bereits von der vorherigen Ampel-Koalition beschlossen, nicht von der aktuellen Bundesregierung.
1. Bundeszuschuss zu den Netzentgelten (6,5 Milliarden Euro)
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber erhalten 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das Gesetz trat am 12. Dezember 2025 in Kraft. Der Zuschuss senkt die Übertragungsnetzentgelte von 6,65 auf rechnerisch rund 2,86 ct/kWh im Bundesdurchschnitt. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch soll das laut Bundesregierung eine Entlastung von rechnerisch etwa 100 Euro im Jahr bringen. Verivox rechnet bei rund einem Viertel der Grundversorger mit Preissenkungen von im Schnitt bis zu neun Prozent. Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist nur für das Jahr 2026 beschlossen. Was danach passiert, ist offen.
2. Stromsteuer – dauerhaft gesenkt, aber nicht für Haushalte
Für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaft sinkt die Stromsteuer ab 1. Januar 2026 dauerhaft auf den EU-Mindestsatz. Für private Haushalte bleibt sie unverändert bei 2,05 ct/kWh. Das ist politisch bemerkenswert: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hatten Union und SPD versprochen, Unternehmen und Verbraucher dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde zu entlasten – als Sofortmaßnahme über eine Stromsteuersenkung für alle. Verbraucherzentrale und Vergleichsportale wie Finanztip kritisierten im Sommer 2025 offen, dass dieses Versprechen für Haushalte gebrochen wurde. Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums selbst kommen bei Haushalten über den Netzentgelt-Zuschuss real im Schnitt nur rund 2 bis 2,4 ct/kWh an, regional bis zu 3 ct/kWh – deutlich weniger als die versprochenen 5 Cent.
Würde Deutschland die Mehrwertsteuer auf Strom wie Spanien zeitweise von 19 auf 7 Prozent senken, ließe sich rechnerisch fast das Doppelte einsparen – rund 4 ct/kWh statt 2 ct/kWh bei der Stromsteuer. Das ist sein persönlicher Politikvorschlag, keine beschlossene Maßnahme.
3. Industriestrompreis
Ab 1. Januar 2026 gilt zusätzlich ein gedeckelter Industriestrompreis von 5 ct/kWh (50 Euro/MWh) für besonders energieintensive Unternehmen, finanziert mit 3,8 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2026 bis 2028. Die EU-Kommission genehmigte das Programm beihilferechtlich am 16. April 2026, zuständig ist das BAFA. Private Haushalte profitieren davon nicht.
Höfgen ordnet den allgemeinen Industriestrompreis (nicht zu verwechseln mit diesem Förderprogramm) so ein: Laut BDEW lag der Strompreis für kleine und mittlere Industriebetriebe 2026 bei 17,2 ct/kWh – niedriger als das Vorkrisenniveau von 2019 mit 18,4 ct/kWh. Die reine Beschaffung ist zwar teurer als 2019, aber Steuern, Abgaben und Umlagen wurden für die Industrie seit 2021 so stark gesenkt, dass der Gesamtpreis heute wieder unter dem Vorkrisenwert liegt. Sein Fazit: Klagen der Industrieverbände über zu hohe Strompreise seien für 2022/2023 berechtigt gewesen, träfen die aktuelle Datenlage aber nicht mehr in gleicher Schärfe.
Der Blick nach Spanien: Warum der Gaspreis so oft den Strompreis bestimmt
An der europäischen Strombörse gilt das Merit-Order-Prinzip: Den Preis für alle Anbieter setzt jeweils das teuerste Kraftwerk, das noch gebraucht wird, um die Nachfrage zu decken. Reicht Wind- und Solarstrom nicht aus, springt meist ein Gaskraftwerk ein – und dessen hohe Produktionskosten bestimmen dann den Preis für den gesamten Markt, auch für den viel günstiger erzeugten Ökostrom. Genau dieser Mechanismus trieb während des Ukrainekriegs die Preise in die Höhe.
Höfgen zeigt in seinem Video eine Auswertung, wonach Gaskraftwerke in Spanien nur rund 9 Prozent der Zeit den Preis bestimmen, in Deutschland 30 bis 40 Prozent, in Italien teils über 60 Prozent. Spanien hat besonders konsequent Wind- und Solarkraft sowie Netze und Speicher ausgebaut und drängt dadurch teure Gaskraftwerke häufiger aus dem Markt – mit spürbarem Effekt auf den Durchschnittspreis. Zusätzlich nutzt Spanien seit der Energiekrise den sogenannten iberischen Mechanismus: Statt eines Gaspreisdeckels für Verbraucher subventioniert der Staat den Gaspreis direkt an der Strombörse, sodass Gas den Gesamtmarktpreis weniger stark nach oben zieht. Nach einer vom gewerkschaftsnahen Institut IMK zitierten Berechnung hätte ein solches Modell in Deutschland während des aktuellen, durch den Iran-Konflikt ausgelösten Gaspreisanstiegs unterm Strich rund 7 Milliarden Euro gespart – 8,5 Milliarden Euro geringere Strompreise abzüglich 1,2 Milliarden Euro Entschädigung für Gaskraftwerke.
Hochrechnung: Wie geht es ab 2027 weiter?
Hier ein Versuch: die folgenden Werte sind Prognosen und Modellrechnungen verschiedener Institute, keine feststehenden Zahlen.
Auslaufender Bundeszuschuss
Der Netzentgelt-Zuschuss ist bislang nur für 2026 gesetzlich verankert. Läuft er 2027 aus, ohne dass er verlängert wird, entfällt der wichtigste preisdämpfende Effekt. Marktbeobachter bezeichnen die aktuelle Preisstabilität deshalb als „künstlich herbeigeführt". Der Bundesrat fordert bereits, den Zuschuss über 2026 hinaus fortzuführen – eine Entscheidung darüber steht noch aus.
CO2-Preis
Nach einer groben Faustregel von Marktanalysten entspricht 1 Euro pro Tonne CO2 etwa 0,07 ct/kWh am Großhandelspreis. Der europäische Zertifikatspreis (EU-ETS) lag im ersten Quartal 2026 bei 75,36 Euro pro Tonne; Agora Energiewende rechnet bis 2028 mit einem Anstieg auf 95 bis 110 Euro pro Tonne (Modellrechnung). Zusätzlich startet 2027/2028 mit dem EU-ETS II ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr. Verschiedene Prognosen gehen für 2030 von 120 bis 150 Euro pro Tonne aus.
Risiko für den Erneuerbaren-Ausbau: Reiches Netzpaket
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant mit dem sogenannten Netzpaket einen Redispatch-Vorbehalt: In Netzgebieten, die als besonders überlastet eingestuft werden, sollen neue Wind- und Solaranlagen künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Strom wegen Netzengpässen abgeregelt wird. Bislang kosten solche Entschädigungen rund 3 Milliarden Euro im Jahr. Eine Studie im Auftrag von Green Planet Energy kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung in rund 90 von 224 untersuchten Landkreisen greifen würde – vor allem in Küstenregionen sowie in Teilen Bayerns, Hessens, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts. Kritiker warnen, das erhöhe das Investitionsrisiko für neue Wind- und Solaranlagen erheblich. Das widerspricht dem eigentlichen Ziel eines größeren Stromangebots, denn genau der Ausbau von Wind, Solar und Speichern ist nach dem Beispiel Spanien der wirksamste Hebel, um Gaskraftwerke aus der Preisbildung zu drängen und die Strompreise dauerhaft zu senken.
Netzausbau
Die Netzentgelte für Haushalte haben sich laut Bundesnetzagentur zwischen 2010 (5,81 ct/kWh) und 2024 (11,62 ct/kWh) bereits verdoppelt – vor allem wegen laufender Investitionen in Ausbau, Modernisierung und Digitalisierung der Verteilnetze. Dieser strukturelle Kostendruck besteht unabhängig vom Bundeszuschuss weiter und dürfte sich fortsetzen, sobald die Subvention wegfällt.
Kurzfristig sinkt der Strompreis für Haushalte 2026 spürbar, aber vor allem, weil der Staat mit 6,5 Milliarden Euro gegensteuert. Strukturell – bei CO2-Preis, Netzkosten und dem Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus – zeigt der Trend eher wieder nach oben. Was ab 2027 passiert, hängt maßgeblich davon ab, ob der Bundeszuschuss verlängert wird und ob der Ausbau von Wind, Solar und Netzen weiter vorankommt oder durch neue Regeln gebremst wird.
Fazit
Die Entlastung, die Haushalte 2026 spüren, ist real, aber befristet und kleiner als politisch versprochen: Statt der zugesagten fünf Cent pro Kilowattstunde kommen laut Bundeswirtschaftsministerium selbst im Schnitt nur rund zwei bis 2,4 Cent an, weil die Stromsteuersenkung anders als angekündigt nur Unternehmen und Landwirten zugutekommt. Eine Senkung der Mehrwertsteuer hätte rechnerisch mehr Wirkung gehabt, ist aber nicht Teil der Regierungspläne. Die eigentlichen langfristigen Kostentreiber – CO2-Preis, Netzausbau und ein möglicherweise gebremster Erneuerbaren-Zubau – wirken weiter in die andere Richtung. Ob der Strompreis 2027 wieder steigt, hängt vor allem davon ab, ob die Politik den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten verlängert und ob sie den Ausbau von Wind- und Solarkraft eher fördert oder, wie im geplanten Netzpaket, bremst.
Quellen
- Maurice Höfgen: Faktencheck ARD-Sommerinterview Friedrich Merz, YouTube-Kanal „Geld für die Welt"
- BDEW-Strompreisanalyse
- BDEW-Dossier Strompreise in Deutschland
- Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte für 2026
- Deutscher Bundestag: Gesetz zum Zuschuss der Übertragungsnetzkosten
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Versprochene Entlastung bleibt aus
- ZfK: Reiches Strompreis-Entlastung – warum Haushalte ungleich profitieren
- Verivox: Strompreisentwicklung 2026
- Vattenfall: Industriestrompreis 2026
- Bundesnetzagentur: Eckpunkte höhere Eigenkapitalverzinsung 2023
- t-online: Netzpaket von Reiche – Redispatch-Vorbehalt
- Übertragungsnetzbetreiber: Umlagen auf Strom 2026