Wie kann ich einen eskalierten Baustreit beilegen, ohne ein Gericht einzuschalten?

Außergerichtliche Verfahren bei Baustreitigkeiten beziehen sich auf die Lösung von Konflikten durch einen unabhängigen Schiedsrichter oder Adjudikator. Diese Verfahren sind darauf ausgerichtet, Streitigkeiten im Baubereich auf schnelle und effiziente Weise beizulegen, ohne dass ein langwieriges Gerichtsverfahren erforderlich ist. Die gängigen internationalen Verfahren sind:

  1. Adjudikation:

    • Bei der Adjudikation wird ein unabhängiger Adjudikator ernannt, um rasch über eine Streitigkeit zu entscheiden. Dieses Verfahren wird oft in Großbritannien angewendet, insbesondere gemäß dem Housing Grants, Construction and Regeneration Act von 1996.
  2. Dispute Adjudication Board (DAB):

    • Ein Dispute Adjudication Board ist ein unabhängiges Gremium von Fachleuten, das während des Bauprojekts Streitigkeiten schlichtet. Es kann auch als kontinuierliches Überwachungsgremium fungieren.
  3. DRB (Dispute Review Board):

    • Ein Dispute Review Board ist ähnlich wie ein DAB und wird oft bei großen Bauprojekten eingesetzt. Es hat die Aufgabe, Konflikte zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu machen, bevor diese zu vollständigen Streitigkeiten eskalieren

Bedauerlicherweise haben diese Verfahren in Deutschland noch keine rechtliche Regelungen, obwohl schon lange darüber diskutiert wird. So bleiben den Beteiligten auf deutschen Baustellen nur übrig:

  • Schiedsverfahren
    Das klassische Schiedsverfahren (Schiedsgerichtsverfahren) ist das gängigste außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Baustreitigkeiten. Hierbei vereinbaren die Parteien, ihre Streitigkeiten vor einem privaten Schiedsgericht anstatt vor einem staatlichen Gericht beizulegen. Das Schiedsverfahren basiert auf dem deutschen Schiedsgerichtsgesetz (SchiedsG) und ermöglicht den Parteien, ihre eigenen Schiedsrichter zu wählen.
  • Schiedsgutachten:
    Hier wird ein Sachverständiger (Schiedsgutachter) damit beauftragt, eine Entscheidung über die strittigen Punkte zu treffen. Dies ist keine bindende Entscheidung, sondern ein Gutachten, das den Parteien als Empfehlung dient.
  • Schlichtungsverfahren:
    Bei einem Schlichtungsverfahren versucht ein neutraler Schlichter, eine Einigung zwischen den Parteien zu fördern. Der Schlichter macht jedoch keine bindende Entscheidung.
  • Mediation:
    Die Mediation ist zwar keine rein adjudikative Methode, wird jedoch oft in Baukonflikten eingesetzt. Hierbei unterstützt ein neutraler Mediator die Parteien dabei, selbst eine Lösung zu finden.

Soweit die Theorie. Gibt es konkrete Fragen, die Sie bei Ihren Baustreitigkeit ratlos zurück lassen?